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Förder-Check für Ihre Sanierung

Beantworten Sie bis zu sechs Fragen und sehen Sie, welche Förderwege in Frage kommen – mit Fördersätzen, Höchstgrenzen, Quelle und Stand.

  • Dauert etwa zwei Minuten
  • Werte mit Quelle und Stand
  • Kostenlos, ohne Anmeldung

Frage 1 von 6

Wie wird das Gebäude genutzt?

Davon hängt ab, ob die Steuerermäßigung in Frage kommt. Den Zuschuss können Eigentümer in beiden Fällen beantragen.

Die Förderwege im Überblick

Zuschuss oder Steuer: zwei Wege, eine Entscheidung je Maßnahme

Für Dämmung, Fenster und Heizung gibt es zwei Wege: einen Zuschuss aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder eine Steuerermäßigung über drei Jahre. Welcher besser passt, hängt von Nutzung, Zeitpunkt und Umfang ab.

Erst Antrag, dann Auftrag

Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags; zulässig ist ein Vertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung der Förderzusage. Planung und Beratung dürfen vorher stattfinden.

Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle muss außerdem ein Energieeffizienz-Experte eingebunden sein. Er prüft die technischen Mindestanforderungen und begleitet den Antrag.

Wann die Steuer der bessere Weg ist

Die Steuerermäßigung braucht keinen Antrag vor Baubeginn. Sie kommt deshalb auch dann noch in Frage, wenn der Auftrag schon unterschrieben ist – vorausgesetzt, Sie bewohnen das Haus selbst und es ist älter als 10 Jahre. Begünstigt sind Maßnahmen, die vor dem 01.01.2030 abgeschlossen werden.

In welcher Reihenfolge Dach, Fenster, Fassade und Heizung sinnvoll sind, zeigt der Sanierungsplaner; einen Überblick gibt die Seite Energetische Sanierung.

Alle Werte: Stand 13.10.2026, geprüft gegen die Förderrichtlinie BEG EM vom 17.08.2026 und § 35c EStG.

Nach dem Check

So begleitet Sie das Netzwerk bis zur Abnahme

Ein Projektmanager prüft Ihre Förderoptionen im Detail, ein Meisterbetrieb aus Ihrer Region nennt den Festpreis.

Illustration: Person sitzt am Laptop und füllt ein Anfrageformular aus

Phase 1 von 4

Anfrage

Sie senden uns Ihr Vorhaben – über die Bedarfsanalyse, Telefon oder Formular. Wir erfassen Umfang, Objekt und Zeitrahmen.

Innerhalb 24 h

Häufige Fragen zur Förderung

Kann ich BEG-Zuschuss und Steuerermäßigung kombinieren?

Nicht für dieselbe Maßnahme. Sie entscheiden sich je Maßnahme für einen Weg. Für unterschiedliche Maßnahmen ist eine Kombination möglich, etwa neue Fenster mit Zuschuss und die Dachdämmung über die Steuerermäßigung nach § 35c EStG.

Muss ich den Zuschuss vor der Auftragsvergabe beantragen?

Ja. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden, und als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags. Zulässig ist ein Vertrag mit Vorbehalt der Förderzusage. Planung und Energieberatung dürfen schon vorher stattfinden.

Was bringt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Liegt der iSFP bei Antragstellung vor, steigt der Fördersatz für Maßnahmen an der Gebäudehülle um 5 Prozentpunkte, und die förderfähigen Kosten der ersten Wohneinheit steigen von 30.000 € auf 60.000 € je Kalenderjahr. Seit 21.07.2026 gilt der Bonus nur für den Kostenanteil oberhalb der Grenze ohne iSFP und erst ab einem förderfähigen Volumen von 30.000 €.

Wer kann die Steuerermäßigung nach § 35c EStG nutzen?

Eigentümer, die das Gebäude selbst bewohnen. Das Gebäude muss bei Beginn der Maßnahme älter als 10 Jahre sein, ein Fachunternehmen muss die Arbeiten ausführen und bescheinigen. Die Ermäßigung beträgt 20 % der Kosten, verteilt auf 3 Jahre, höchstens 40.000 € je Objekt.

Wird eine reine Neueindeckung des Dachs gefördert?

Nein. Gefördert wird die Dämmung. Neueindeckung, Lattung und Rinnen zählen nur als Teil einer geförderten Dachdämmung. Wer ohnehin neu eindeckt, sollte die Dämmung deshalb mitplanen.

Förderung prüfen lassen

Wir prüfen, welche Förderung zu Ihrem Vorhaben passt.

Ihr Projektmanager klärt Förderweg, Reihenfolge und Antrag – bevor ein Auftrag unterschrieben wird.