
Förder-Check für Ihre Sanierung
Beantworten Sie bis zu sechs Fragen und sehen Sie, welche Förderwege in Frage kommen – mit Fördersätzen, Höchstgrenzen, Quelle und Stand.
- Dauert etwa zwei Minuten
- Werte mit Quelle und Stand
- Kostenlos, ohne Anmeldung
Zuschuss oder Steuer: zwei Wege, eine Entscheidung je Maßnahme
Für Dämmung, Fenster und Heizung gibt es zwei Wege: einen Zuschuss aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder eine Steuerermäßigung über drei Jahre. Welcher besser passt, hängt von Nutzung, Zeitpunkt und Umfang ab.
15 %
Grundförderung BEG
Zuschuss für Dämmung, Fenster und Außentüren. Förderfähig sind bis 30.000 € für die erste Wohneinheit je Kalenderjahr.
Quelle: Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1) (öffnet in neuem Tab)+5 Punkte
iSFP-Bonus
Mit Sanierungsfahrplan steigen Fördersatz und förderfähige Kosten (bis 60.000 € für die erste Wohneinheit).
Quelle: Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1) (öffnet in neuem Tab)20 %
Steuerermäßigung § 35c
Verteilt auf 3 Jahre, höchstens 40.000 € je Objekt. Nur für selbst bewohntes Eigentum.
Quelle: § 35c EStG – Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen (öffnet in neuem Tab)
Erst Antrag, dann Auftrag
Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags; zulässig ist ein Vertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung der Förderzusage. Planung und Beratung dürfen vorher stattfinden.
Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle muss außerdem ein Energieeffizienz-Experte eingebunden sein. Er prüft die technischen Mindestanforderungen und begleitet den Antrag.
Wann die Steuer der bessere Weg ist
Die Steuerermäßigung braucht keinen Antrag vor Baubeginn. Sie kommt deshalb auch dann noch in Frage, wenn der Auftrag schon unterschrieben ist – vorausgesetzt, Sie bewohnen das Haus selbst und es ist älter als 10 Jahre. Begünstigt sind Maßnahmen, die vor dem 01.01.2030 abgeschlossen werden.
In welcher Reihenfolge Dach, Fenster, Fassade und Heizung sinnvoll sind, zeigt der Sanierungsplaner; einen Überblick gibt die Seite Energetische Sanierung.
Alle Werte: Stand 13.10.2026, geprüft gegen die Förderrichtlinie BEG EM vom 17.08.2026 und § 35c EStG.
So begleitet Sie das Netzwerk bis zur Abnahme
Ein Projektmanager prüft Ihre Förderoptionen im Detail, ein Meisterbetrieb aus Ihrer Region nennt den Festpreis.

Phase 1 von 4
Anfrage
Sie senden uns Ihr Vorhaben – über die Bedarfsanalyse, Telefon oder Formular. Wir erfassen Umfang, Objekt und Zeitrahmen.
Innerhalb 24 h
Phase 2 von 4
Experten-Beratung
Ein Projektmanager bewertet das Vorhaben, prüft Förderoptionen und erstellt das Grobkonzept mit Kosten- und Zeitrahmen.
Kostenlos & unverbindlich
Phase 3 von 4
Vor-Ort-Check
Der regional zuständige Partnermeister führt die Aufmass- und Substanzprüfung vor Ort durch. Ergebnis: belastbares Festpreisangebot.
Geprüfter Meisterbetrieb
Phase 4 von 4
Bauleitung & Abnahme
Wir koordinieren Gewerke, Termine und Qualität bis zur finalen Abnahme. Ein Vertrag, eine Rechnung, eine Gewährleistung.
VOB-konforme AbnahmeHäufige Fragen zur Förderung
Kann ich BEG-Zuschuss und Steuerermäßigung kombinieren?
Nicht für dieselbe Maßnahme. Sie entscheiden sich je Maßnahme für einen Weg. Für unterschiedliche Maßnahmen ist eine Kombination möglich, etwa neue Fenster mit Zuschuss und die Dachdämmung über die Steuerermäßigung nach § 35c EStG.
Muss ich den Zuschuss vor der Auftragsvergabe beantragen?
Ja. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden, und als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags. Zulässig ist ein Vertrag mit Vorbehalt der Förderzusage. Planung und Energieberatung dürfen schon vorher stattfinden.
Was bringt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Liegt der iSFP bei Antragstellung vor, steigt der Fördersatz für Maßnahmen an der Gebäudehülle um 5 Prozentpunkte, und die förderfähigen Kosten der ersten Wohneinheit steigen von 30.000 € auf 60.000 € je Kalenderjahr. Seit 21.07.2026 gilt der Bonus nur für den Kostenanteil oberhalb der Grenze ohne iSFP und erst ab einem förderfähigen Volumen von 30.000 €.
Wer kann die Steuerermäßigung nach § 35c EStG nutzen?
Eigentümer, die das Gebäude selbst bewohnen. Das Gebäude muss bei Beginn der Maßnahme älter als 10 Jahre sein, ein Fachunternehmen muss die Arbeiten ausführen und bescheinigen. Die Ermäßigung beträgt 20 % der Kosten, verteilt auf 3 Jahre, höchstens 40.000 € je Objekt.
Wird eine reine Neueindeckung des Dachs gefördert?
Nein. Gefördert wird die Dämmung. Neueindeckung, Lattung und Rinnen zählen nur als Teil einer geförderten Dachdämmung. Wer ohnehin neu eindeckt, sollte die Dämmung deshalb mitplanen.
Wir prüfen, welche Förderung zu Ihrem Vorhaben passt.
Ihr Projektmanager klärt Förderweg, Reihenfolge und Antrag – bevor ein Auftrag unterschrieben wird.